Um die mit dem Kauf eines Hauses verbundenen Nebenkosten zu reduzieren, hat die Regierung eine Steuergutschrift auf die Anmelde- und Umschreibegebühren (auch "Bëllegen Akt" genannt) für Käufer von Immobilien zur Eigennutzung eingeführt.
Diese Steuergutschrift ist auf 20.000-€ pro Käufer begrenzt. Bei einem Ehepaar verdoppelt sich dieser Betrag.
In allen Fällen wird die Melde- und Domizilverwaltung einen Mindestbetrag von 100 € als Meldegebühr erheben.
Der Erwerber muss die Immobilie innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren ab dem Datum des notariellen Kaufvertrags tatsächlich und persönlich bewohnen und muss sich verpflichten, die Immobilie für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 2 Jahren zu bewohnen für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2008 erworben wurden.